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Kautionsversicherung

Kautionsversicherung für Ihr Gewerbe


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Niels Krähmer

Finanz- und Versicherungsmakler

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99955 Bad Tennstedt

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Wer den Auftrag erhalten will, muss Sicherheiten bieten, denn die meisten Auftraggeber verlangen Sicherheitseinbehalte oder Bankbürgschaften. Das ist verständlich, denn wer einen Auftrag zu vergeben hat, der möchte, dass die Arbeit wie gewünscht ausgeführt wird. 

Mit einer Kautions­- oder Bürgschaftsversicherung bieten Sie Auftraggebern die gewünschte Sicherheit und bewahren sich gleichzeitig Ihre Liquidität - denn als Bürge tritt Ihre Versicherung für Sie ein.


Kautionsversicherung garantiert Liquidität und Sicherheit

Die Kautionsversicherung empfiehlt sich besonders für Handwerksbetriebe, Bauunternehmen im Haupt- und Nebengewerbe sowie Unternehmen aus dem Stahl-, Metall-, Garten- und Landschafts- sowie Maschinen- und Anlagenbau. Da bei diesem Versicherungsschutz die Versicherungsgesellschaft als Bürge auftritt, gewinnen die Kunden Spielraum für Investitionen – unabhängig von den Banken. Die von der Hausbank eingeräumte Kreditlinie muss nicht in Anspruch genommen werden. Dies stabilisiert zudem auch die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs.

Bei einer Kautionsversicherung stellt der Versicherer einen vertraglich festgelegten Bürgschaftsrahmen bereit. Dieser sogenannte Avalrahmen kann künftig für die Stellung von Sicherheiten bzw. Bürgschaften gegenüber den Kunden genutzt werden. Die Prämien für eine Kautionsversicherung orientieren sich im Wesentlichen an der Höhe des Bürgschaftsrahmens, an der Bonität des Unternehmens und den gewünschten Bürgschaftsarten.  


Die wichtigsten Bürgschaftsarten

Die Kautionsversicherung deckt unterschiedliche Risiken ab. Die wichtigsten Bürgschaftsarten sind:

  • Vertragserfüllungsbürgschaft: Sie dient dem Auftraggeber als Sicherheit, falls das ausführende Unternehmen aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten seinen Vertrag nicht erfüllen kann. Im Regelfall wird die Vertrags­erfüllungs­bürgschaft im Baubereich in Höhe von 10% verlangt. 
  • Mängelgewährleistungsbürgschaft: Sie dient dazu, die Mängelbeseitigung für den Auftraggeber auch nach Auftragsabnahme sicher zu stellen. Ohne Übergabe einer Mängelgewährleistungsbürgschaft besteht das Recht, 5% des Auftragsvolumens als Sicherheit einzubehalten. 
  • Anzahlungsbürgschaft: Bei der Anzahlungsbürgschaft wird eine Voraus­zahlung eines Auftraggebers durch die Kautionsversicherung abgesichert. Die Zahlung wird vom Auftragnehmer für die Beschaffung der benötigten Materialien genutzt. Um den Auftrag­geber vor dem Verlust seiner Anzahlung im Falle finanzieller Schwierigkeiten des Auftragnehmers zu schützen, wird eine Bürgschaft vom Auftraggeber verlangt. 
  • Bietungsbürgschaft: Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen müssen die als Auftraggeber fungierenden Unternehmen oder Behörden eine öffentliche Ausschreibung durchführen. Interessierte Unternehmen bewerben sich unter Angabe von Ausführungskonditionen beim Auftraggeber um den Zuschlag. Dieser verlangt eine Bietungsbürgschaft von den Auftragnehmern, damit die Angebotskonditionen für die Dauer der Ausschreibung stabil bleiben.

Die Vorteile der Kautionsversicherung

  • Größerer Finanzierungsspielraum für Ihren Betrieb
  • Keine Sicherheiten erforderlich, wenn eine sehr gute Bonität vorhanden ist
  • Durch vereinbarten Bürgschaftsrahmen müssen die Bürgschaften
    - anders als bei der Bank - nicht einzeln beantragt werden
  • Keine Ausstellungsgebühr als Bonitätsnachweis für Urkunden ohne Sondertexte
  • Einfacher Online-Abruf der Avale möglich
  • Digitale Lösung für das Erhalten, Verwalten und Verwahren der Bürgschaften möglich
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